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Sanktionsänderungen betreffend Ukraine und Nord Korea

Untenstehende Sanktionsänderungen betreffen zum einen die Handlungen, die die territoriale Unver­sehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedro­hen und zum ande­ren die Demokratische Volksrepublik Korea.

Ukraine

Der Europäische Rat hat am 14. September 2017 die Geltungsdauer der restriktiven Maßnah­men an­gesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhäng­ig­keit der Ukraine untergraben oder bedrohen, um weitere sechs Monate bis zum 15. März 2018 ver­längert. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um das Einfrieren von Vermögenswerten und Reise­verbote. Die restriktiven Maßnahmen gelten nunmehr für 149 Personen und 38 Organisationen.

Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat werden die Angaben zu bestimmten Personen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 geändert und die Einträge zu vier verstorbenen Personen gestrichen. Außerdem wird Anhang I der genanntne Verordnung wegen Än­derungen in der Eigentumsstruktur von drei Einrichtungen geändert, damit die bestehenden Maß­na­hmen gegen diese Einrichtungen fortgeführt werden können. Genannte Verordnung regelt die restrik­tiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Darüber hinaus schafft der Europäische Rat eine Ausnahmeregelung für bestimmte Seehäfen auf der Krim. 

Nordkorea

Als Reaktion auf die anhaltende Entwicklung von Kernwaffen und ballistischen Flugkörpern durch die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK), hat der Europäische Rat seine restriktiven Maßnah­men gegen die DVRK durch die Umsetzung der durch die Resolution 2371 (2017) des VN-Sicher­heitsrates verhängten sektoralen Sanktionen weiter verstärkt. Der Europäische Rat wird weitere San­ktionen einführen, einschließlich einer Verschärfung einiger der durch die Resolution 2371 eingeführ­ten Maßnahmen, beispielsweise gegen nordkoreanische Arbeitskräfte.

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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