Die Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird im Rahmen der Neubewertung und bei Neuanträgen zur Erteilung zollrechtlicher Bewilligungen vorerst ausgesetzt. Dies teilte die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Website mit.
Die Fragenkataloge wurden entsprechend angepasst. Laut zoll.de ist es auch weiterhin möglich, die alten Versionen der Fragenkataloge zu nutzen und hierbei auf die Angabe der Steuer-ID zu verzichten.
Die aktualisierten Fragenkataloge zur Neubewertung finden Sie unter:
Mitwirkungspflichten und Fragenkataloge
Den aktualisierten Fragenkatalog zur Selbstbewertung für den Antrag auf Erteilung einer AEO-Bewilligung finden Sie u.a. unter:
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - Allgemeines zum Antragsverfahren
Weitere Informationen zur Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen finden Sie unter:
Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen
Quellenangaben
Aussetzung der Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer
Zoll.de
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Neubewertung und Neuerteilung von Bewilligungen nach dem UZK
Workshop zur Vorbereitung der Anträge und Fragebögen
Nächste Termine:
- 16.11.2017 in Frankfurt
- 29.11.2017 in München
UZK – Der Unionszollkodex – Basismodul – Überblick
Der Zollkodex der Europäischen Union findet Anwendung
Nächster Termin:
- 27.09.2017 in Münster
Intensiv-Workshop – Aufbaumodul – Der Unionszollkodex (UZK)
Die Neuausrichtung der Zollprozesse – Hilfestellung, Umsetzung, Anwendung und Übergangsfristen
Nächster Termin:
- 27.11. bis 28.11.2017 in München