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Neubewertung von Bewilligungen: Aussetzung der Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer

Die Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird im Rahmen der Neubewertung und bei Neu­anträgen zur Erteilung zollrechtlicher Bewilligungen vorerst ausgesetzt. Dies teilte die deutsche Zoll­ver­waltung auf ihrer Website mit.

Die Fragenkataloge wurden entsprechend angepasst. Laut zoll.de ist es auch weiterhin möglich, die alten Versionen der Fragenkataloge zu nutzen und hierbei auf die Angabe der Steuer-ID zu verzichten.

Die aktualisierten Fragenkataloge zur Neubewertung finden Sie unter:

Mitwirkungspflichten und Fragenkataloge

Den aktualisierten Fragenkatalog zur Selbstbewertung für den Antrag auf Erteilung einer AEO-Bewilligung finden Sie u.a. unter:

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - Allgemeines zum Antragsverfahren

Weitere Informationen zur Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen finden Sie unter:

Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen

Quellenangaben

Aussetzung der Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer

Zoll.de

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


Seminartipps

Neubewertung und Neuerteilung von Bewilligungen nach dem UZK
Workshop zur Vorbereitung der Anträge und Fragebögen

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UZK – Der Unionszollkodex – Basismodul – Überblick
Der Zollkodex der Europäischen Union findet Anwendung

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Intensiv-Workshop – Aufbaumodul – Der Unionszollkodex (UZK)
Die Neuausrichtung der Zollprozesse – Hilfestellung, Umsetzung, Anwendung und Übergangsfristen

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