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235. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002: Änderung von zwei Einträgen (28.08.2015)

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 17. August beschlossen, zwei Einträge auf der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Darüber hinaus hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen am 18. August 2015 beschlossen, eine Person von der Liste zu streichen.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses in unmittelbar geltendes Recht innerhalb der EU hat die Europäische Kommission im Amtsblatt der EU L 225 vom 28.08.2015 die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1473 zur 235. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, bekannt gegeben.

Die Änderungen im Einzelnen können Sie der Durchführungsverordnung entnehmen.

Quelle: EUR-Lex

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