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Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

Im Amtsblatt der Europäischen Union C 266 vom 14.08.2015 wurde folgende Mitteilung veröffentlicht:

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2015/C 266/04)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Unionwie folgt geändert:

Auf Seite 294 wird in Position

7304  Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl

nach dem ersten Absatz folgender Wortlaut eingefügt:

„Zu dieser Position gehören auch mit Gewinde versehene Waren, unabhängig vom Verhältnis der Länge des mit Gewinde versehenen Teils zur Gesamtlänge der Ware (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Kapitel 73, Allgemeines, Nummer 1).“

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