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233. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002: Aufnahme von sechs Einträgen (14.08.2015)

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat zwischen dem 22. Mai 2015 und dem 15. Juni 2015 beschlossen, sechs Einträge auf der Liste der natürlichen Personen, auf die das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen anzuwenden ist, und die Einträge zu fünf Organisationen auf dieser Liste zu ändern sowie eine weitere Organisation in diese Liste aufzunehmen.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses in unmittelbar geltendes Recht innerhalb der EU hat die Europäische Kommission im Amtsblatt der EU L 215 vom 14.08.2015 die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1390 zur 233. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, bekannt gegeben.

Die Änderungen im Einzelnen können Sie der Durchführungsverordnung entnehmen.

Quelle: EUR-Lex

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