Spezial Customs-Compliance und Zollstrafrecht – Risiken für die Zollbewilligung vermeiden
Welche aktuellen Forderungen stellt der Unionszollkodex für Customs-Compliance?
In der EU werden pro Sekunde rund sechs Zollanmeldungen abgegeben. Bei über 190 Mio. Zollanmeldungen pro Jahr allein in Deutschland bleiben Fehler nicht aus. Bei Fehlern im Zollbereich kommen neben Problemen mit den Zollbewilligungen auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht, denn die Strafvorschriften sind mit dem Zoll- und Verbrauchsteuerrecht verknüpft. Wegen Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder die Zollbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt (z. B. falsche Angaben zum Zollwert oder zur Codenummer).
Neben der Bestrafung wegen Steuerhinterziehung haben daher der Widerruf oder die Ablehnung von Zollbewilligungen und Bußgeldern eine praktische Bedeutung. Für eine Zollbewilligung dürfen auch keine steuerlichen Verstöße begangen worden sein. Da der Unionszollkodex (UZK) für die Zollbewilligung ein Monitoring vorsieht, gewinnt Customs-Compliance immer mehr an Bedeutung.
Ihr Nutzen
Nach Ihrem Seminarbesuch besitzen Sie einen Überblick über die verschiedenen Folgen von Verstößen gegen Zollvorschriften. Mit Ihrem neuen Wissen können Sie Strafen, Bußgelder oder den Widerruf von bestehenden Zollbewilligungen bzw. die Ablehnung beantragter Zollbewilligungen bereits im Vorfeld vermeiden.
schwerpunkte
- Grundzüge des Zollstrafrechts und der Ordnungswidrigkeiten
- Exkurs Verbrauchsteuerstrafrecht
- Außenprüfung, Steueraufsicht und Kontrollmitteilungen der Finanzbehörden
- Aufgaben und Befugnisse des Zollfahndungsdienstes sowie der Strafsachen- und Bußgeldstellen der Hauptzollämter
- Verhältnis Steuerstraf- und Besteuerungsverfahren
- Unternehmensgeldbuße, Aufsichtspflichten, Verantwortlichkeiten, Bußgeldhöhe
- Rechtsschutz im Steuerstraf- und Besteuerungsverfahren
- Vermögensabschöpfung, Entschädigung zu Gunsten des Zolls, Stilllegung des Unternehmens durch Vermögensarrest
- Relevanz für Bewilligungen und Erlaubnisse der Zollverwaltung
- Compliance, Bußgelder
Ablaufplan
Den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar können Sie sich hier herunterladen.
Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit
- Präsentation
- Arbeiten mit Gesetzestexten
Eingesetztes Lehrmaterial
- Sonstige Dokumente
- Artikel/Aufsätze aus Fachzeitschriften
Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Interessierte aus Unternehmen im Bereich Zoll, Versand, Logistik sowie an Steuerberater und Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Zoll, Steuern bei Import und Export.
Digitale Schulungsunterlagen: Notebook nicht vergessen!
Wir haben unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!
Themengebiete
- Zoll
Teilnahmegebühr
Ab€ 540,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat
Bewertung
Schulungsempfehlungen
Eine optimale Ergänzung bietet/n Ihnen diese Schulung/en:
- AEO – Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (für Einsteiger)
- AEO – und was dann? (für Fortgeschrittene)
- Betriebsprüfungen der Zollverwaltung
- Internes Kontrollsystem für Zoll- und Außenhandelsprozesse
- Zollprozessmanagement zur Risikominimierung
- Customs Compliance Spezial I – Grundzüge des Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrechts
- Customs Compliance Spezial II – Steueraufsicht, Außenprüfung und Kontrollmitteilungen
- Customs Compliance Spezial III – Strafverfahren, strafprozessuale Ermittlungen und das Verhältnis zum Besteuerungsverfahren
- Customs Compliance Spezial IV – Compliance, Customs Compliance, innerbetriebliches Kontrollsystem
- Außenprüfung – Ordnungswidrigkeit – Offenlegung von Verstößen