Spezial AEO – und was dann? (für Fortgeschrittene)
Wie Sie Ihre Zertifizierung zum Authorised Economic Operator aufrechterhalten
Die erste Hürde ist genommen: Ihr Unternehmen ist als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator/AEO) zertifiziert worden. Herzlichen Glückwunsch! Darauf können Sie stolz sein, denn der Weg zum AEO kann durchaus zeitraubend sein. Als Belohnung für Ihre Mühen winken Ihnen vielfältige Privilegien: eine vereinfachte und erleichterte Zollabwicklung gehört z.B. dazu. Die internationalen Abkommen werden ständig erweitert. Damit genießen AEO auch Vorteile in anderen Ländern.
Nachdem der Status zum AEO erteilt worden ist, beginnt das Monitoring. Zertifizierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die Bewilligungsvoraussetzungen dauerhaft einhalten. Aus diesem Grund muss ein AEO-zertifiziertes Unternehmen über ein effektives internes Kontrollsystem und ein funktionierendes Berichtswesen verfügen. Nur so ist ein AEO in der Lage, den umfangreichen Melde- und Kontrollpflichten nachzukommen.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung (Seminar)
- Mittagessen (Seminar)
- AWA Zertifikat
Ihr Nutzen
Nach Ihrem Schulungsbesuch besitzen Sie das notwendige Rüstzeug, um Ihren AEO-Status erfolgreich aufrechterhalten zu können. Dazu gehört auch, wie Sie innerhalb des Unternehmens korrekt dokumentieren, damit Sie dem Monitoring durch die Zollbehörden gelassen entgegensehen können. Sie können die Vorteile der Zertifizierung nun langfristig vollends nutzen. Zudem erhalten Sie einen Einblick in die anstehende Zollrechtsreform, insbesondere hinsichtlich des Trust and Check Traders (TCT).
schwerpunkte
- Erfahrungsaustausch zum Zertifizierungsverfahren und Monitoring
- Internationale Entwicklungen und gegenseitige Anerkennung in anderen Ländern
- Monitoring
- Aktualisierung des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen
- Aussetzung und Neubewertung, Widerruf und Rücknahme
- AEO plus – Der Trust and Check Trader
Ablaufplan
Den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar können Sie sich hier herunterladen.
Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie sich hier herunterladen.
Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit
- Präsentation
- Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
- Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
- Arbeiten mit Gesetzestexten
Eingesetztes Lehrmaterial
- Gesetzestexte, Auszüge aus:
- UZK-VO, UZK-DelVO, UZK-DVO, UZK-TDA
- Dienstvorschriften Zoll
- Sonstige Dokumente
- Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden
- Artikel/Aufsätze aus Fachzeitschriften
Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.
Das Webinar umfasst 6 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an Interessierte, die den AEO-Status beantragt haben oder denen der Status bereits verliehen wurde. Neulinge im Zollbereich sind ebenfalls herzlich eingeladen, an der Schulung teilzunehmen. Voraussetzung sind jedoch Grundkenntnisse zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten.
Wichtige Hinweise
Falls Sie noch nicht über Grundkenntnisse zum AEO verfügen, sollten Sie vorab die folgende Schulung besuchen und bei Bedarf beide Schulungen kombinieren:
AEO – Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (für Einsteiger)
Digitale Schulungsunterlagen: Notebook nicht vergessen!
Wir haben unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!
Vor, während und nach dem Webinar
Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.
Themengebiete
- Zoll
Teilnahmegebühr
Ab€ 590,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat
Bewertung
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