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Warenverkehr mit CARIFORUM-Staaten

der CARIFORUM-EU-Sonderausschuss hat eine Ausnahmeregelung zu den Ursprungsregeln beschlossen.

Danach gelten die folgenden Waren in einem Zeitraum vom 07.07.2017 bis 06.07.2018 als Waren mit Ursprung in der Dominikanischen Republik:
 

  • lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnlichen Hosen) und
  • kurze Hosen für Männer oder Knaben, aus Denim des HS-Codes ex ex 6203.42 (KN-Code 6203 42 31), hergestellt aus Gewebe ohne Ursprungseigenschaft der HS-Codes 5209.42 und 5513.19 (KN-Codes 5209 42 00 und 5513 19 00), in der Dominikanischen Republik zugeschnitten, außerhalb des Gebiets der CARIFORUM-Staaten genäht und anschließend in der Dominikanischen Republik gewaschen, gebügelt, mit Marken, Etiketten oder Logos versehen und verpackt.


Die Ausnahmeregelung gilt für eine begrenzte im Beschluss genannte Menge von Waren, die aus der Dominikanischen Republik zum zollrechtlich freien Verkehr in die EU angemeldet werden.

In Feld 7 der nach diesem Beschluss ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 ist zu vermerken: Derogation - Decision no 1/2017 of the CARIFORUM-EU Special Committee on Customs Cooperation and Trade facilitation of 7 July 2017. 

Quellenangaben

Warenverkehr mit CARIFORUM-Staaten

BESCHLUSS Nr. 1/2017 DES CARIFORUM-EU-SONDERAUSSCHUSSES

Zoll.de

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


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