(Schweiz) Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat Anhang 1 der Verordnung über Maßnahmen gegenüber Venezuela geändert.
Die EU hat am 26. September 2019 sieben weitere Personen den Sanktionen unterstellt. Mit der Änderung von Anhang 1 werden diese Personen auch in die Schweizer Sanktionsliste übernommen.
Die Maßnahmen traten am 11. Oktober 2019 um 18:00 Uhr in Kraft.
Quellenangaben
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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