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Venezuela: Verordnung über Sanktionen angepasst

(Schweiz) Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat Anhang 1 der Verordnung über Maßnahmen gegenüber Venezuela geändert.

Die EU hat am 26. September 2019 sieben weitere Personen den Sanktionen unterstellt. Mit der Änderung von Anhang 1 werden diese Personen auch in die Schweizer Sanktionsliste übernommen.

Die Maßnahmen traten am 11. Oktober 2019 um 18:00 Uhr in Kraft.

Quellenangaben

Maßnahmen gegenüber Venezuela

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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