Der Europäische Rat hat die restriktiven Maßnahmen, die die EU angesichts von Handlungen verhängt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, um weitere sechs Monate bis zum 15. September 2018 verlängert. Dabei geht es um Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten. Die Sanktionen gelten nach wie vor für 150 Personen und 38 Einrichtungen.
Die Informationen zu den betroffenen Personen und Organisationen und die Begründung für ihre Aufnahme in die Liste wurden entsprechend aktualisiert und können den jeweiligen Amtsblatteinträgen entnommen werden.
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/388
BESCHLUSS (GASP) 2018/392
Ukraine – EU verlängert Sanktionen bis 15. September
EUR-Lex
Europäischer Rat
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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