Die Zolllagerbewilligungen werden zum Stichtag 01.05.2019 neubewertet und auf den Unionszollkodex umgestellt.
In einer ATLAS-Info teilt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) mit, dass die Zolllagerbewilligung LC als CWP (LC) unter der alten Bewilligungsnummer im neuen Format fortgeführt wird.
Die Zolllagerbewilligungen LD und LE werden voraussichtlich mit Wirkung zum 01.05.2019 widerrufen und ggf. durch eine neue Bewilligung CWP (LC) ersetzt.
Bewilligungen A9 werden nicht widerrufen
Die Bewilligungen A9 des Überlassungstyps A und B sowie die Bewilligungen S9 zur vereinfachten Überführung in ein Zolllager werden nach Abschluss der Neubewertung nicht widerrufen, sondern unter der alten Bewilligungsnummer im neuen Format als Bewilligung EIR (= A9) bzw. SDE (= S9) fortgeführt. Weitere Informationen zu den Bewilligungen A9 können Sie der ATLAS-Info entnehmen.
Weiterhin informiert das ITZBund in der ATLAS-Info ausführlich über
die Abwicklung Zolllager Typ C,
die Abwicklung Zolllager Typ D und Typ E (wie D bewilligt),
die Abwicklung Zolllager Typ E (nicht wie D bewilligt),
die Nutzung des neuen Zolllagers CWP (LC).
Beachten Sie hierzu auch die Grafiken am Ende der ATLAS-Info.
Quellenangaben
ATLAS-Info 1568/18
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Neues Verwahrungslager und die reduzierte Gesamtsicherheit
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Zolllager und vorübergehende Verwahrung – Lagermöglichkeiten von Nicht-Unionsware
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Nächster Termin:
- 14.05.2018 in Hamburg