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Türkei: Änderung bei der Warenverkehrsbescheinigung A.TR

Die deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Webseite die Änderung des Wortlauts in Feld 4 der Warenverkehrsbescheinigung A.TR bekanntgegeben.

Nach erfolgter Abstimmung mit den türkischen Behörden ist künftig bei einem Nachdruck von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. in Feld 4 der Wortlaut „Europäischen Gemeinschaft" in "Europäischen Union" durch die zugelassenen Druckereien zu ändern.

Noch vorhandene Restbestände können bis zum 30. August 2019 aufgebraucht werden.
 

Link:

Änderung des Wortlauts in Feld 4 der Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

Quelle:

Zoll.de

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


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