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Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur

Das Amtsblatt L 294/1 vom 28.10.2016 enthält die <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window external link in new>DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1821 DER KOMMISSION vom 6. Oktober 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomen¬klatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif.

Die Verordnung über die Kombinierte Nomenklatur (KN) wird im Anhang I geändert. Der Anhang umfasst nunmehr auch die jüngsten Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) sowie die Änderungen infolge des Beschlusses über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA). Darin wird festgelegt, dass eine regelmäßige Überprüfung stattfinden soll, um aufgrund technischer Entwicklungen oder Änderungen der HS-Nomenklatur neue Waren zu ergänzen.

Ebenso finden Änderungen in Bezug auf Statistiken und Handelspolitik sowie Änderungen aufgrund von Verweisen auf den Unionszollkodex Berücksichtigung. Die aktuelle Fassung des Anhangs I der KN können Sie dem <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window external link in new>Amtsblattseintrag entnehmen.

Link:

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window external link in new>DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1821

Quelle:

<link http: eur-lex.europa.eu external-link-new-window external link in new>EUR-Lex

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster