Das Nordkorea-Embargo wurde mit der Verordnung (EU) 2016/841, erschienen im Amtsblatt L 141/36 am 28. Mai, um weitere güterbezogene Beschränkungen und Beschränkungen im Geld- und Kapitalverkehr ausgeweitet. Die Verordnung (EU) 2016/841 ändert die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Nordkorea.
Am 27. Mai 2016 erließ der Rat den Beschluss (GASP) 2016/849. Mit der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 werden die Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vorgesehen sind.
Mit der Verordnung (EU) 2016/841 gehen insbesondere folgende Änderungen einher:
- Verbot der Einfuhr von Gold, bestimmten Erzen und Mineralien (Anhänge Ic und Id)
- Verbot der Einfuhr von Erdölerzeugnissen (Anhang If)
- Verbot der Einfuhr von Luxusgütern (Anhang III)
- Weitere Beschränkungen im Geld- und Kapitalverkehr, inklusive Genehmigungspflichten für Geldtransfers
Details zu dem erweiterten Embargo können Sie der Verordnung (EU) 2016/841, dem GASP-Beschluss 2016/849 sowie der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entnehmen.
Links:
Verordnung (EU) 2016/841
GASP-Beschluss 2016/849
BAFA: Aktuelle Informationen zu Nordkorea
Quellen:
EUR-Lex
BAFA
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps:
Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen
Exportkontrolle ist Chefsache! Verantwortung beim Export
Nächste Termine: 21.06.2016 in Münster // 29.06.2016 in München
Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis
Nächste Termine: 12.07.2016 in München // 30.08.2016 in Münster
Grundlagen und Update der EU-Embargos
Änderungen der Embargos zu Iran, Russland, Ukraine und weiteren Staaten
Nächste Termine: 27.09.2016 in Frankfurt a. M. // 09.11.2016 in Münster