Die Zollverwaltung teilte am 23.06.2015 in einer Fachmeldung mit, dass bei Einfuhren von Aluminiumwaren der Position 7604 der Kombinierten Nomenklatur aus der Türkei unter Anmeldung des Präferenzcodes 400 der begründete Verdachte besteht, dass Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. zu Unrecht ausgestellt wurden.
Um zu klären, ob die Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. zu Recht ausgestellt wurden, werden Nachprüfungsersuchen eingeleitet.
Gleichzeitig wird bei der Einfuhrabfertigung eine Sicherheitsleistung in Höhe der möglichen Zollschuld bei Anwendung des Drittlandszollsatzes verlangt. Kann der Verdacht der unrechtmäßigen Ausstellung im Rahmen des Nachprüfungsersuchens ausgeräumt werden, wird die Sicherheit freigegeben.
Link: Zoll.de
Quelle: Zoll.de
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