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EU verlängert Wirtschaftssanktionen gegen Russland

Die EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland werden zunächst bis zum 31. Januar 2016 verlängert.

Laut EU-Außenminister werde es keine Lockerung der Sanktionen geben, solange der Minsker Friedensplan zum Ukrainekonflikt nicht umgesetzt sei.

Die EU verhängte Ende Juli 2014 erstmals Wirtschaftssanktionen, die dann im September nochmals verschärft wurden. Sie richten sich unter anderem gegen russische Staatsbanken, den Im- und Export von Rüstungsgütern sowie die wichtige russische Öl- und Gasindustrie.

Ausführliche Informationen zu den einschränkenden Maßnahmen und darüber hinausgehende Verlängerungen finden Sie unter folgenden Links:

Link: <link http: europa.eu newsroom highlights special-coverage eu_sanctions _blank external link in new>EU sanctions against Russia over Ukraine crisis

Quelle: <link http: www.consilium.europa.eu en home _blank external link in new>Rat der Europäischen Union

Weitere Links zum Thema:

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt _blank external link in new>GASP-Beschluss 2015/971 des Rates vom 22. Juni 2015
zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt _blank external link in new>GASP-Beschluss 2015/959 des Rates vom 19. Juni 2015
zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen
als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion

Quelle: <link http: eur-lex.europa.eu homepage.html _blank external link in new>EUR-Lex

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<link https: www.awa-seminare.com details seminar start-up-seminar-exportkontrolle-2015 _blank external link in new>Start-up-Seminar Exportkontrolle

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<link https: www.awa-seminare.com details seminar grundlagen-und-update-der-eu-embargos-2015 _blank external-link-new-window external link in new>Grundlagen und Update der EU-Embargos

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