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Änderung der Personenliste der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 (Syrien) (Stand: 26.06.2015)

Der Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthält eine Liste mit natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Der Rat hat im Amtsblatt der EU L 157 vom 23. Juni 2015 die zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (GASP) 2015/973 erlassene Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/961 bekannt gegeben, wodurch eine natürliche Person aus der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen wird. Die Änderungen im Einzelnen sind dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/961 zu entnehmen.

Links:

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/973 DES RATES vom 22. Juni 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/961 DES RATES vom 22. Juni 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Quelle: EUR-Lex

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