Der Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthält eine Liste mit natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.
Der Rat hat im Amtsblatt der EU L 157 vom 23. Juni 2015 die zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (GASP) 2015/973 erlassene Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/961 bekannt gegeben, wodurch eine natürliche Person aus der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen wird. Die Änderungen im Einzelnen sind dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/961 zu entnehmen.
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Quelle: EUR-Lex
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