Hand mit virtuellen Nachrichten

Krim/Sewastopol: EU verlängert Sanktionen bis zum 23.06.2018

Die Europäische Union hat ihre Sanktionen wegen der Annexion der Krim durch Russland um ein Jahr verlängert. Die Sanktionen gelten bis zum 23. Juni 2018. Der Beschluss 2014/386/GASP wird dement­sprechend geändert. Dies geht aus dem GASP-Beschluss 2017/1087 des Rates hervor, der im Amtsblatt L 156/24 veröffentlicht wurde.

Die Strafmaßnahmen gelten für in der EU ansässige Personen und Unternehmen und um­fassen unter anderem Verbote für die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union, Investitionen auf der Krim oder in Sewastopol, Tourismus­dienstleistungensowie die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospek­tion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen, wenn diese für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind.

Links:

Rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols: EU verlängert Sanktionen um ein Jahr
BESCHLUSS (GASP) 2017/1087


Quellen:

Europäischer Rat
EUR-Lex


Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps:

European and German Export Controls
The regulation of dual-use and military items in daily practice: How to recognise and avoid risks
Nächster Termin: 13.07.2017 in München

Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran und weitere Staaten
Nächste Termine: 22.06.2017 in München // 07.11.2017 in Münster

Organisation der Exportkontroll- und Zollangelegenheiten
Anregungen für eine optimale Prozessgestaltung
Nächste Termine: 12.07.2017 in Münster // 18.07.2017 in München // 11.12.2017 in Münster