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Jahressteuergesetz 2018 – Referentenentwurf des BMF

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 sollen die noch in diesem Jahr fachlich gebotenen und zwingend notwen­digen Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen. Hierzu gehören notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Rechtsprechung des Bundes­ver­fa­ssun­gsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Außerdem enthält das Gesetz Folgeänderungen und Anpa­ssun­gen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und setzt weiteren kurzfristigen fachlichen und redaktionellen Änderungsbedarf um.


Das BMF hebt folgende Regelungen hervor:

Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (§§ 22f und 25e – neu – UStG)

Verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften (Anwendung des § 8c Absatz 1 Satz KStG gemäß § 34 Absatz 6 KStG)

Folgeänderungen zum Investmentsteuerreformgesetz 2018, z. B. Teilfreistellung nach InvStG und Organschaft (§ 15 KStG)

Quellenangaben

Jahressteuergesetz 2018

Bundesministerium der Finanzen

Redaktionell bearbeitet durch

Verfasst von:
Dr. Nathalie Harksen, Rechtsanwältin, Maître en Droit, Geschäftsführerin der AWB Steuerbe-ratungsgesellschaft mbH und der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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