Irak: Am 24. November 2017 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, einen Eintrag aus der Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen.
In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 wird folgender Eintrag gestrichen:
2. „Iraq Re-insurance Company, Al Khalani Square, Baghdad, Iraq.“
Quellenangabe
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2217 DER KOMMISSION
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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