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Bezeichnung des Ursprungslandes in CETA-Ursprungserklärungen

Bei der Ausfuhr von Ursprungserzeugnissen nach Kanada lautet die Angabe des Ursprungslandes in der Ursprungserklärung stets „Kanada/EU” bzw. „Canada/EU”.

Bei der Einfuhr in die EU ist Folgendes zu beachten:

Bei der Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr im IT-Verfahren ATLAS ist die eindeu­tige Angabe des Ursprungslandes erforderlich. Enthält eine Ursprungserklärung die Eintragung „Kanada/EU” bzw. „Canada/EU”, hat daher der Anmelder in ATLAS als präferenzielles Ursprungsland „CA” anzugeben, es sei denn, es liegen ihm Erkenntnisse vor, dass es sich um Ursprungserzeugnisse der EU handelt.

Dies teilt die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Website mit. Grund für die beschriebene Angabe des Ur­sprungslandes ist die unterschiedliche Auffassung der Vertragsparteien hinsichtlich der korrekten Ur­spru­n­gsangabe in der Ur¬sprungserklärung.

Dementsprechend aktualisiert wurde das CETA-Merkblatt der Generalzolldirektion.

Quellenangabe

Bezeichnung des Ursprungslandes in CETA-Ursprungserklärungen

Zoll.de

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
 

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