Hand mit virtuellen Nachrichten

EU/Ukraine: Änderung der restriktiven Maßnahmen (Stand: 01.08.2018)

Der Europäische Rat hat sechs Organisationen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, die angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, restriktiven Maßnahmen unterliegen. Sie wurden wegen ihrer Beteiligung am Bau der Kertsch-Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet, benannt.

Damit hat die EU nunmehr insgesamt 44 Organisationen benannt. Außerdem hat die EU im Rahmen dieser Sanktionsregelung gegen 155 Personen ein Reiseverbot verhängt und ihre Vermögenswerte eingefroren.

Die Namen der Organisationen können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen (siehe Link unten).

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1072

Ukraine: EU nimmt sechs Organisationen wegen Beteiligung am Bau der Kertsch-Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Krim verbindet, in Sanktionsliste auf

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran und weitere Staaten

Nächste Termine:

Start up Exportkontrolle
Ihr professioneller Einstieg in die Exportkontrolle

Nächste Termine:

Seminartipp der AWA SUISSE

Grundlagen der Exportkontrolle
Schweizer Exportkontrollvorschriften kennen und einhalten, Bewilligungen richtig umsetzen

Nächster Termin: