Der Europäische Rat hat sechs Organisationen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, die angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, restriktiven Maßnahmen unterliegen. Sie wurden wegen ihrer Beteiligung am Bau der Kertsch-Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet, benannt.
Damit hat die EU nunmehr insgesamt 44 Organisationen benannt. Außerdem hat die EU im Rahmen dieser Sanktionsregelung gegen 155 Personen ein Reiseverbot verhängt und ihre Vermögenswerte eingefroren.
Die Namen der Organisationen können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen (siehe Link unten).
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1072
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran und weitere Staaten
Nächste Termine:
- 10.09.2018 in München
- 14.11.2018 in Münster
Start up Exportkontrolle
Ihr professioneller Einstieg in die Exportkontrolle
Nächste Termine:
- 26.11. bis 27.11.2018 in Münster
- 12.12. bis 13.12.2018 in München
Seminartipp der AWA SUISSE
Grundlagen der Exportkontrolle
Schweizer Exportkontrollvorschriften kennen und einhalten, Bewilligungen richtig umsetzen
Nächster Termin:
- 22.11.2018 in Baden