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Einführung von verbindlichen Zollwertauskünften

Am 08.08.2018 hat die Europäische Kommission das Ergebnis der öffentlichen Umfrage (Exploratory Public Consultation) zum Bedürfnis der Einführung von verbindlichen Zollwertauskünften bekanntgegeben (s. AWA Newsletter Nr. 34 vom 02.05.2018).

Das Ergebnis der Umfrage fiel eindeutig aus: 86,5% der Befragten haben großes Interesse an der Einführung von verbindlichen Zollwertauskünften, wobei 68,5% der Befragten solche Auskünfte für wesentlich und notwendig und weitere 17,5% für hilfreich halten. Insbesondere die Wirtschaftsverbände (ICC und AVE) sprachen sich in ihren Positionspapieren ausdrücklich für eine Einführung von verbindlichen Zollwertauskünften aus.

Obwohl mehr als 80% der Befragten angaben, über ausreichende Kenntnisse hinsichtlich der EU-Vorschriften zur Zollwertermittlung zu verfügen (28% beurteilten ihr Wissen als exzellent, 46,5% als gut und 16% als zufriedenstellend), zeigt die Praxis die enormen Herausforderungen im Bereich der Zollwertermittlung. In diesem Zusammenhang gaben die Befragten als Problemfelder vor allem komplexe Geschäftskonstellationen (59%), die schwierigen Rechtsvorschriften (44,5%), die uneinheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften in der EU (42,5%), die Notwendigkeit, Hilfestellung von den Behörden (33,5%) bzw. innerhalb der Unternehmens (27%) zu erhalten sowie die Änderung von Geschäftskonstellationen (30,5%) an.

Als Vorteile von verbindlichen Zollwertauskünften nannten die Befragten vor allem die durch die Auskunft erhaltene Rechtssicherheit (81%), das Vermeiden von Rechtsstreitigkeiten (71,5%) und die Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der einschlägigen Vorschriften in der EU (60%), wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden (40%).

Hinsichtlich des möglichen Umfangs von verbindlichen Zollwertauskünften sprachen sich die Befragten für einen umfassenden Anwendungsbereich aus. Im Ergebnis sollen hiervon alle Elemente, die bei einer Zollwertermittlung von Bedeutung sind, umfasst werden. Als zentrale Elemente wurden vor allem Fragen im Zusammenhang mit Lizenzgebühren (55% der Befragten), mit Transferpreisen (53% der Befragten) sowie mit Beistellungen (Waren und Leistungen, die für die Produktion der Einfuhrwaren verwendet und vom Käufer dem Verkäufer zur Verfügung gestellt werden; 41% der Befragten) gesehen.

Die Europäische Kommission prüft das weitere Vorgehen und wird sich dabei mit den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten über eine mögliche Initiative beraten, um ggf. eine Rechtsgrundlage für die Einführung einer verbindlichen Zollwertauskunft zu schaffen.

Quellenangaben

Ergebnisse der Konsultation und nächste Schritte

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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