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CETA-Handelsabkommen wird ab September vorläufig umgesetzt

Das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der Euro­päischen Union und Kanada tritt am 21. September 2017 in Kraft. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der kanadische Premierminster Justin Trudeau einigten sich auf dieses Datum, wie beide Sei­ten am Samstag in Brüssel mitteilten.

Das Abkommen wird somit vorläufig angewendet und tritt endgültig in Kraft, sobald die Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten den Wortlaut des Abkommens gemäß den Vorgaben ihrer jeweiligen Ver­fas­sungen ratifiziert haben.

In Kürze wird die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE Termine für ein Webinar zum Thema CETA ver­öffentlichen und diese über den AWA Newsletter bekanntgeben. Darüber hinaus wird das Frei­handels­abkommen zwischen der EU und Kanada in den freien Seminaren der AWA behandelt, z. B. in den unter „Seminartipps“ aufgeführten Seminaren aus dem Bereich Warenursprung und Präferenzen.

Quellenangaben

Gemeinsame Erklärung EU und Kanada
Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Basis Warenursprung und Präferenzen
Zollpräferenzen als Kosten- und Wettbewerbsvorteile nutzen!

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Expert Warenursprung und Präferenzen
Besonderheiten und Ausnahmen des Präferenzrechts zur Zolloptimierung nutzen!

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Lieferantenerklärungen
Der vereinfachte Ursprungsnachweis

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