Die so genannte Dual-use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) regelt die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert.
Infolge der im Jahr 2016 im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Änderungen der Kontrolllisten ist nun eine erneute Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 erforderlich.
Anhang I der Dual-use-VO wurde entsprechend aktualisiert. Die Änderungen der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I erfordern Folgeänderungen der Anhänge IIa bis IIg sowie des Anhangs IV für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die auch in den Anhängen IIa bis IIg sowie in Anhang IV aufgeführt sind.
Die aktualisierte Fassung können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.
Quellenangaben
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2268
EUR-Lex
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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