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Aktualisierung der EG-Dual-use-VO

Die so genannte Dual-use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) regelt die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert.

Infolge der im Jahr 2016 im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollver­einba­run­gen angenommenen Änderungen der Kontrolllisten ist nun eine erneute Änderung des Anhangs I der Verord­nung (EG) Nr. 428/2009 erforderlich.

Anhang I der Dual-use-VO wurde entsprechend aktualisiert. Die Änderungen der EU-Liste der Güter mit doppel­tem Verwendungszweck in Anhang I erfordern Folgeänderungen der Anhänge IIa bis IIg sowie des Anhangs IV für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die auch in den Anhängen IIa bis IIg sowie in Anhang IV aufge­führt sind.

Die aktualisierte Fassung können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.

Quellenangaben

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2268

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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