In unseren letzten Global News machten wir Sie auf die geänderten Anhänge der EG-Dual-use-Verordnung aufmerksam.
Ab 16. Dezember 2017 sind die in den Anhängen genannten (ggf. neuen) Güterlistenpositionen maßgebend und in der Ausfuhranmeldung entsprechend einzutragen, wie das Informationstechnikzentrum Bund in einer ATLAS-Meldung mitteilt.
Bei der Anmeldung von Ausfuhrgenehmigungen im IT-Verfahren ATLAS, die vor der genannten Rechtsänderung erteilt wurden und die Ausfuhr von Gütern mit bestimmten Güterlistennummern gestattet (siehe ATLAS-Info), ist im Feld „Detail“ die alte, bis zur Rechtsänderung geltende Güterlistennummer einzutragen und im Feld „Zusatz“ die ab der Rechtsänderung geltende neue Güterlistennummer anzugeben, vorausgesetzt, die Ausfuhrwaren werden inhaltlich von der ab Rechtsänderung geltenden Güterlistennummer erfasst (siehe Tabelle ATLAS-Info).
Quellenangaben
ATLAS-Info 4711
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Ermittlung der Unterlagencodierungen mit dem EZT-online – Export
Codierungen in Ausfuhranmeldungen
Nächste Termine:
- 02.02.2018 in München
- 15.03.2018 in Münster
Praxis der Güterklassifizierung nach der EU-Güterliste und Ausfuhrliste
Grundlagen, Hilfsmittel und Auslegungskriterien zur Güterlisteneinstufung, Behandlung zahlreicher Fallbeispiele
Nächste Termine:
- 20.03.2018 in Münster
- 07.05.2018 in München
Praxis Workshop Exportkontrolle
Der praktische Umgang mit dem Zolltarif, den Güterlisten und dem Umschlüsselungsverzeichnis unter Einsatz des EZT-online
Nächste Termine:
- 05.02. bis 06.02.2018 in München
- 06.03. bis 07.03.2018 in Münster