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Kommission begrüßt neues Mehrwertsteuersystem für Online-Unternehmen

Eine Reihe von Maßnahmen soll das Mehrwertsteuersystem zukünftig für Online-Unternehmen in der EU vereinfachen. Das neue System macht es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere Start-ups sowie Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), leichter, Waren grenzüberschreitend online zu verkaufen und zu kaufen. Das hilft auch den Mitgliedstaaten, die derzeit auf 5 Mrd. Euro jährlich veranschlagten Mehrwertsteuerverluste bei Online-Umsätzen zu verhindern.

Die neuen Regeln treten bis 2021 schrittweise in Kraft und bringen u. a. folgende Neuerungen:

Vereinfachung der Mehrwertsteuerregelungen für Start-ups, Kleinstunternehmen und KMU, die Waren online an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen
Alle Unternehmen, die online Waren an ihre Kunden verkaufen, können ihren EU-Mehrwertsteuerpflichten über ein einheitliches nutzerfreundliches Online-Portal in ihrer Landessprache nachkommen.
Großen Online-Marktplätzen wird die Verantwortung dafür übertragen, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wird, wenn Unternehmen in Drittländern Waren an Verbraucher in der EU verkaufen.

Durch die neuen Vorschriften soll laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission gewährleistet werden, dass die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat entrichtet wird, in dem der Endverbraucher ansässig ist, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaaten führt.

Quellenangaben

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Veranstaltungstipp

International VAT Summit
Grenzüberschreitende Warenlieferungen im internationalen Fokus inkl. BREXIT und Mehrwertsteuerreform 2019

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