In den Global News Nr. 121 informierten wir Sie über die Vorabinformation zur AGG 16. Das BAFA hat nun Informationen zur Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 16 ab dem 19.12.2017 auf der BAFA-Website bekanntgegeben.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2268 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-Verordnung) wurde Anhang I dieser Verordnung geändert. Die Umstrukturierungen führen zu einem entsprechenden Änderungsbedarf, der durch die Änderungsbekanntmachung zur AGG 16 vom BAFA aufgegriffen wird.
Mit den Änderungen ist keine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der AGG 16 verbunden (Änderungen im Detail siehe BAFA-Website). Die AGG 16 bleibt weiterhin bis zum 31. März 2018 gültig. Eine weitere Verlängerung dieser AGG bis zum 31. März 2019 ist laut BAFA jedoch beabsichtigt. Darüber hinaus wurden die Ausschlusstatbstände der Ziffer 3.2 um einen weiteren Ausschlusstatbestand ergänzt (IT-Sicherheitsfunktion). Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht.
Quellenangaben
Information zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 16
Bekanntmachung über die Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 16 (Telekommunikation und Informationssicherheit)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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