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Änderungen der Unterlagencodierungen, Aktualisierung des Merkblatts zu Genehmigungscodierungen und Änderung der Codeliste I0200

das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) hat heute die ATLAS-Teilnehmerinformation 3417/2014 über aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 825/2014 zur Änderung der VO (EU) Nr. 692/2014 und der Verordnung Nr. 833/2014 notwendige Änderungen der Unterlagencodierungen bei Ausfuhren mit den Bestimmungsländern Ukraine und Russland bekannt gegeben.

Ab sofort stehen in der Unterlagenliste I0136 folgende Unterlagen zur Anmeldung in ATLAS AES zur Verfügung:

Bestimmungsland Ukraine:
Y920/UA – „Güter und Technologien, die keinen Einschränkungen nach der VO (EU) Nr. 208/2014 und VO (EU) Nr. 269/2014 einschließlich Durchführungsverordnungen (betrifft Bereitstellungsverbote) unterliegen (Ukraine)“

Bestimmungsland Russland:
C052/RU – „Ausfuhrgenehmigung des BAFA für Güter und Technologien, die aufgrund der Russland-VO (EU) Nr. 833/2014 Einschränkungen unterliegen“
C052/EU – „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Güter und Technologien, die aufgrund von Embargobeschränkungen gegen AF, BY, CI, GN, GW, IR, KP, LY, MM, RU, SD, SS, SY, ZW Einschränkungen unterliegen“

Link: ATLAS-Info 3417/2014 O 1930 Betrieb – IV 6 – 3417/2014

Des Weiteren hat das ZIVIT heute die ATLAS-Teilnehmerinformation 3420/2014 über die Erweiterung der Zulässigkeit der Bestimmungslandcodierung „QZ“ bekannt gegeben.

Die Zulässigkeit der Anmeldung des Bestimmungslandcodes „QZ“ für die Belieferung einer Region der Erde, die keinem nationalen Hoheitsgebiet zuzurechnen ist, wurde erweitert. Seit dem 02.08.2014 ist die Anmeldung des Bestimmungslandcodes „QZ“ zulässig, wenn mindestens eine der nachstehenden Unterlagencodierungen in der Datengruppe „Ware/Unterlage“ angemeldet wurde:

  • „3LLA+82“, „3LLA+231“, für Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
  • „3LLB+81E“, „3LLB+81K“, „3LLB+81S“, „3LLB+231“ für Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 AWV für Kriegswaffen des § 1 Abs. 1 Kriegswaffenkontrollgesetz
  • „3LLC+81E“, „3LLC+81S“, „3LLC+231“ für Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 AWV für Waffen und sonstige, nicht in der Kriegswaffenliste genannte Rüstungsgüter
  • „E990+DE“ für Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach Artikel 3 Abs. 2 und Artikel 5 Abs. 1 der Anti-Folter-VO (EG) Nr. 1236/2005
  • „C052+AF“, „C052+BY“, „C052+CI“, „C052+GN“, „C052+GW“, „C052+IR“, „C052+KP“, „C052+LY“, „C052+MM“, „C052+SD“, „C052+SS“ „C052+SY“, „C052+ZW“ für Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Güter und Technologien, die aufgrund einer Embargobeschränkung einer Genehmigung bedürfen
  • „X002+DEE“, „X002+DES“ oder „X002+231“ für Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach Artikel 3 der EG-Dual-use-VO für Güter aus Anhang I der EG-Dual-use-VO

Neu:

  • „3LLA+EU“; „C052+EU“; „E990+EU“; „X002+EU“ für Genehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten und
  • „3LLC+A18“; „3LLC+A19“; „3LLC+A21“; „3LLC+A23“; „3LLC+A25“; „X002+A09“; „X002+A12“; „X002+A13“; „X002+A16“ für nationale Allgemeine Genehmigungen.

Link: ATLAS-Info 3420/2014 O 1930 Betrieb – IV 6 – 3420/2014

Darüber hinaus wurde heute auf der Internetseite des Zolls das aktualisierte "Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung und Online-Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr" - Stand 04.08.2014, zum Download bereit gestellt. Es ersetzt das Merkblatt vom 15.07.2014.

Dieses Merkblatt wird im Turnus von drei Monaten aktualisiert. Fachlich relevante Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe werden in der folgenden Version kursiv kenntlich gemacht.

Link: Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung und Online-Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr

Schließlich hat die Zollverwaltung auf ihrer Webiste die aufgrund der Verordnung (EU) 833/2014 notwendige Aktualisierung der Codeliste "I0200 = TARIC-Codierungen und -Bescheinigungen" zu ATLAS Release 8.4 und Release 8.5. bekannt gegeben. 

Link: Nationale und TARIC-Codierungen und -Bescheinigungen für die Verfahrensbereiche AFV, EGZ, ZL und AV/UV (Codeliste I0200)

Quellen:

  • Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)
  • Zoll Online

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