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EU beschließt restriktive Maßnahmen gegenüber Russland

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der EU vom 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP sowie die zu dessen Umsetzung in innerhalb der EU unmittelbar anwendbares Recht erlassene Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bekannt gegeben, womit restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, durchgesetzt werden.

Demnach werden die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen sowie bestimmter Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Rüstungsgütern und militärischer Ausrüstung unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei militärischer Endverwendung, beschränkt.

Ferner werden der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr bestimmter Technologien für die Ölindustrie in Russland in Form eines Genehmigungserfordernisses beschränkt - sowohl unmittelbar als auch mittelbar.

Weiterhin ist der Zugang bestimmter Finanzinstitute zu den Kapitalmärkten beschränkt.

Links:
<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf>BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf>VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Quelle: <link http: eur-lex.europa.eu de index.htm _top external-link-new-window external link in new>EUR-Lex

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