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Zollwert: Protokoll der 7. Sitzung der Expertengruppe veröffentlicht

Als Importeur kennen Sie das Problem: Der Zoll verlangt in Anwendung des Unionszollkodex für die richtige Abgabenberechnung den korrekten Zollwert einer Ware in der Zollanmeldung. Zur Ermittlung des Zollwerts gibt es sechs verschiedene Berechnungsmethoden. Der Importeur kann jedoch nicht beliebig zwischen diesen wählen, vielmehr gibt es eine fest vorgeschriebene Reihenfolge der Anwendung.

Keine Einfuhr ist jedoch mit der anderen vergleichbar. Die maßgeblichen Transaktionsinhalte zur Zollwertberechnung sind es damit auch nicht. Denn nicht immer liegt beispielsweise der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Einfuhr fest vor. Nicht immer gibt es Vergleichswerte ähnlicher Waren. Produktionsprozesse im Ausland können gestuft und mit Anschlussprozessen Dritter oder solcher im Inland kombiniert sein. Das Zollwertrecht muss also angemessen dynamisch sein und sich den Veränderungen von Produktions-, Lizenz- und Beschaffungsprozessen stellen und diese sachgerecht erfassen. Nur dann kommt es zu einer sachgerechten und korrekten Zollwertermittlung und -berechnung.

Nun wurde das Protokoll der 7. Sitzung der Expertengruppe Zollwert veröffentlicht. Darin findet sich eine Aktualisierung der EU-Zollwertbestimmungen. Noch ist unklar, wann die aktualisierten EU-Zollwert-Richtlinien veröffentlicht werden. Der Leitfaden ist zwar nicht rechtsverbindlich, aber er erklärt, wie die EU-Zollgesetzgebung in der Praxis funktioniert.

Quellenangaben

Minutes of the 7th meeting of the Customs Expert Group

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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