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Zentralafrikanische Republik: Aktualisierung Restriktive Maßnahmen (18.04.2016)

Im Amtsblatt L 96/1 steht die VERORDNUNG (EU) 2016/555 vom 11. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik. Dieser ist zu entnehmen, dass die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 entsprechend dem Beschluss (GASP) 2016/564 DES RATES vom 11. April 2016 geändert wird.
Der Beschluss (GASP) 2016/564 DES RATES besagt, dass der Beschluss 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik geändert wird.

Der Beschluss 2013/798/GASP sieht ein Waffenembargo gegenüber der Zentralafrikanischen Republik und das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen vor, die Handlungen vornehmen oder unterstützen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben.

Der Beschluss wird hinsichtlich Einfrierungsgebot, Einreiseverbote und Waffenembargo geändert. Die Änderungen im Detail können Sie dem Beschluss (GASP) 2016/564 entnehmen.

 

Links:

VERORDNUNG (EU) 2016/555

BESCHLUSS (GASP) 2016/564 DES RATES

Quelle:

EUR-Lex

Verfasst von: Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

 

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