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WTO-Streitfall Boeing: EU leitet Gegenmaßnahmen ein

Die EU plant weitere Gegenzölle auf Waren aus den USA. Mit den Sonderabgaben auf bestimmte Produkte soll der Schaden durch illegale Subventionen für den US-amerikanischen Flugzeugbauer Boeing ausgeglichen werden. Am 11. April 2019 bestätigte die WTO, dass die Subventionen der Vereinigten Staaten an Boeing dem europäischen Flugzeughersteller Airbus erheblichen Schaden zufügen.

Um Wirtschaftsbeteiligten, die von den geplanten Gegenmaßnahmen betroffen sein könnten, die Möglichkeit einer Rückmeldung einzuräumen, wurde eine öffentliche Konsultation über die Produktliste eingeleitet. Eine Teilnahme am Konsultationsverfahren ist bis zum 31. Mai 2019 möglich.

Die Produkte auf der veröffentlichten Liste reichen von Flugzeugen bis zu Chemikalien und Agrarerzeugnissen sowie Lebensmitteln (die gesamte Palette von gefrorenem Fisch über Zitrusfrüchte bis zu Ketchup).

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström betonte die Bedeutung von fairen Wettbewerbsbedingungen für die Industrie. Trotz der geplanten Gegenmaßnahmen strebe die EU weiterhin eine Lösung des Konflikts durch Gespräche mit den Vereinigten Staaten an.

Ein von der WTO benanntes Schiedspanel wird über die Höhe der Gegenmaßnahmen entscheiden.

Detaillierte Informationen können Sie der EU-Pressemitteilung entnehmen.

Quellenangaben

WTO-Streitfall Boeing: EU erstellt vorläufige Liste von US-Produkten, die für Gegenmaßnahmen in Betracht gezogen werden

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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