Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini und die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström haben in einer gemeinsamen Erklärung die US-amerikanische Klageerlaubnis gegen in Kuba tätige Unternehmen kritisiert.
Die Erklärung bezieht sich auf die aktuelle Verschärfung der Kuba-Politik der USA. US-Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, gegen Personen und Unternehmen, die Eigentum nutzen, das nach der Revolution 1959 enteignet wurde, Klage einzureichen. Dieses Vorgehen ist dem dritten Abschnitt des sog. Helms-Burton-Gesetzes von 1996 zufolge erlaubt, wurde bisher jedoch von allen US-Präsidenten ausgesetzt.
Mogherini und Malmström sehen in der neuen Regelung einen Verstoß gegen das Völkerrecht und warnen vor Konsequenzen. Die EU werde alle ihr zur Verfügung stehenden Optionen prüfen, um ihre legitimen Interessen zu schützen. Mögliche Gegenmaßnahmen seien ein Verfahren bei der Welthandelsorganisation WTO und die Anwendung des „EU-Blocking Statute“. Dieses Abwehrgesetz verbietet die Vollstreckung von Urteilen der US-Gerichte in Bezug auf den dritten Abschnitt des Helms-Burton-Gesetzes.
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Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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