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BAFA: Update zum Brexit (18.04.2019)

Das BAFA informiert über den aktuellen Stand zum Brexit.

Hintergrund:

Am 10. April 2019 wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eine Verlängerung des Austritts vereinbart, die nur so lange wie nötig dauern und keinesfalls über den 31. Oktober 2019 hinausgehen sollte. Die weitere Entwicklung ist abhängig von der britischen Regierung (siehe hierzu auch AWA Global News vom 11. April 2019)

Das BAFA informiert auf seiner Website in Sachen Brexit Update vor allem über die Allgemeingenehmigung Nr. EU001 und die AGG Nr. 15.

Zu beachten ist, dass die AGG Nr. EU001 nicht für Exporte von Gütern, die in Anhang IIg sowie im Anhang IV der EG-Dual-use-Verordnung gelistet sind, genutzt werden können. Bereits vor dem Brexit erteilte Verbringungsgenehmigungen – betreffend Güter des Anhangs IV der EG-Dual-use-Verordnung – werden weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

Mit der AGG Nr. 15 werden bestimmte Ausfuhren, die nicht den Anwendungsbereich der AGG Nr. EU001 unterfallen, begünstigt, sofern der zugrundeliegende Liefervertrag, d. h. der Liefervertrag des in Deutschland niedergelassenen Unternehmens mit dem Unternehmen im Vereinigten Königreich, vor dem 29.03.2019 geschlossen wurde.

Quellenangaben

Exportkontrolle Aktuell April 2019

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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