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Warenverkehr mit San Marino

Im ABl. (EU) Nr. L 325 vom 11. Dezember 2007 wurde ein Protokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino zur Einbeziehung Bulgariens und Rumäniens als Vertragsparteien nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union am 01. Januar 2007 veröffentlicht.

 

Dabei wurde auch der Titel des Abkommens neu gefasst:

 

Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits

 

Materiell-rechtliche Änderungen haben sich aber nicht ergeben.

 

Abgeschlossen wurde dieses Protokoll gemäß einem ebenfalls im ABl. (EU) Nr. L 325 vom 11. Dezember 2007 veröffentlichten Beschluss des Rates vom 19. November 2007 (2007/810/EG).

 

Laut einer im ABl. (EU) Nr. L 37 vom 12. Februar 2008 veröffentlichten Information tritt dieses Protokoll zum 01. Februar 2008 in Kraft.

 

 

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