Hand mit virtuellen Nachrichten

Warenverkehr mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Mongolei

Anerkennung von Ursprungszeugnissen Form A der Vereinigten Arabischen Emirate und der Mongolei

 

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sowie der Mongolei Ursprungszeugnisse nach Formblatt A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen (z.B. fehlender guillochierter Überdruck).

 

Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Ursprungszeugnisse zugestimmt. Es gelten die nachstehend aufgeführten Übergangsfristen. Bezüglich der Vereinigten Arabischen Emirate ist die ursprünglich bis zum 30. Juni 2008 befristete Übergangsregelung bis zum 31. August 2008 verlängert worden.

 

Vereinigte Arabische Emirate 31. August 2008

 

Mongolei 31. Dezember 2008

 

Nach den o.a. Ausstellungsdaten dürfen derartige Ursprungszeugnisse nicht mehr als Präferenznachweise akzeptiert werden.

 

© Bundesministerium der Finanzen