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Folgen bei Verstoß gegen exportkontrollrelevante Bestimmungen - Bundesanwaltschaft erhebt Anklage

eine Vielzahl deutscher Unternehmen sind derzeit dabei, sich sowohl auf das elektronische Ausfuhrverfahren in ATLAS als auch die Erlangung des Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) vorzubereiten. Sowohl bei der Beantragung neuer Bewiiligungen für ATLAS Ausfuhr als auch bei der Bearbeitung der AEO-Fragebögen spielt die Exportkontrolle eine bedeutsame Rolle. Es wird der Nachweis verlangt, wie die Unternehmen die Länder- und Personenscreenings sowie die Güterscreenings durchführen und die Einhaltung der exportkontrollrelevanten Vorschriften sicherstellen.

 

Verstöße gegen exportkontrollrelevante Vorschriften werden hart sanktioniert. Daraus ergibt sich, dass Unternehmen in weitaus höherem Maße als bei der klassischen Exportkontrolle verpflichtet sind, Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen zu treffen. Es ist daher in jedem Unternehmen unerlässlich, mit diesen Vorschriften vertraut zu sein und diese in den Prozessen effektiv abzubilden. Zwei aktuelle Beispiele zeigen die Relevanz des Themas für die exportierende Industrie!

 

So hat die Bundesanwaltschaft am 17. Mai 2008 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gegen einen deutschen und iranischen Staatsangehörigen Anklage wegen dreier Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz (§ 19 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 17 Abs. 2 KWKG, § 34 Abs. 4 und Abs. 6 AWG) erhoben. Dem Angeschuldigten wird in der zwischenzeitlich zugestellten Anklageschrift vorgeworfen, zwischen Mai und November 2007 von Frankfurt/Main aus gewerbsmäßig verbotene oder ungenehmigte Handelsgeschäfte vermittelt zu haben. Gegenstand der Anklage ist unter anderem die Vermittlung einer Lieferung zweier für das iranische Atomprogramm geeigneter und bestimmter Hochgeschwindigkeitskameras in den Iran. Gegen den Angeschuldigten besteht weiterhin der hinreichende Verdacht der Vermittlung strahlungsfester Detektoren, die vom Iranembargo erfasst werden. Die Detektoren sollten unter Mitwirkung eines in Rheinland-Pfalz ansässigen Unternehmens aus den USA beschafft werden. Hierfür wurde aus dem Iran bereits Vorkasse in Höhe von etwa 87.000 Euro an die deutsche Firma geleistet, die unter Vorlage fingierter Endverbleibserklärungen und falschen Angaben zum Verwendungszweck einen Ausfuhrgenehmigungsantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn eingereicht hat. Die Durchführung der Lieferung scheiterte daran, dass das deutsche Unternehmen von dem Geschäft Abstand genommen hat. Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, den Export von militärisch konstruierten, nachtsichttauglichen Ferngläsern eines Schweizer Herstellers vermittelt zu haben, die ihrerseits vom Waffenembargo gegen den Iran erfasst sind.

 

Zudem hat die Bundesanwaltschaft hat am 20. Juni 2008 einen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 Abs. 4 und 6 AWG, § 30 Abs. 2 StGB i.V.m. § 34 Abs. 4 und 6 AWG) durch Beamte des Zollkriminalamtes festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, als Geschäftsführer einer in Rheinland-Pfalz ansässigen Firma gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Er soll im Zeitraum Mai 2007 bis Juni 2008 - entgegen den Bestimmungen des sogenannten Iranembargos - ein Umgehungsgeschäft in den Iran organisiert und gemeinsam mit einem türkischen Geschäftspartner die Ausfuhr proliferationsrelevanter Ware in den Iran an einen in der Iranembargoverordnung gelisteten Empfänger verabredet haben. Eine Lieferung des zum Raketenbau nutzbaren Materials konnte durch den Zugriff verhindert werden.

 

Die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH bietet zu diesem Themenkomplex eine Vielzahl aktueller Seminare an.

 

So veranstalten wir am 23.10.2008 in Frankfurt das Seminar "Sanktionslisten, Terroristenlisten, Embargos - Effektive und sichere Anwendung der Personen- und Länderlisten im Unternehmen", bei dem die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben beim Sanktionslistenscreening in der täglichen Praxis eines Unternehmens dargestellt werden. Insbesondere wird aufgezeigt, welche Maßnahmen durch die einzelnen Unternehmen getroffen werden müssen, um den rechtlichen Vorgaben zu genügen und nicht gegen das Außenwirtschaftsrecht zu verstoßen.

 

Am 15.09./16.09.2008 und am 10.11./11.11.2008 bieten wir in Münster das Start up Seminar Exportkontrolle als ersten Einstieg in die Praxis der Exportkontrolle an. In diesem Seminar erfolgt eine Einführung in die Systematik und Struktur des Exportkontrollrechts sowie Darstellung der Genehmigungspflichten bei der Ausfuhr von Gütern. Insbesondere wird darauf eingegangen, wie die Umsetzung der Exportkontrolle im Unternehmen zu erfolgen hat.

 

In der Zeit vom 22. 09.2008 – 26.09.2008 und vom 20. 10.2008 – 24.10.2008 vermittelt das Grundlagenseminar Exportkontrolle, das wir in Frankfurt anbieten, in

insgesamt nur 10 Tagen in konzentrierter und zugleich umfassender Form die unverzichtbaren Basiselemente der Exportkontrolle. Die praktische Umsetzung und Handhabung der rechtlichen Vorgaben steht im Vordergrund. Die Referenten verzahnen mit Übungen die internationalen und nationalen Anforderungen mit den Aufgaben der Unternehmen und vermitteln dabei die tägliche Praxis. Wertvolle Anleitungen erleichtern die Orientierung in dem komplexen Gesamtsystem und erhöhen die Verhaltenssicherheit („Von der Praxis für die Praxis“).

 

Wir freuen uns auf Sie!