Hand mit virtuellen Nachrichten

Warenverkehr mit den Seychellen

Für die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf den Seychellen in die EU wird ab dem 1. Juli 2023 das System des „Ermächtigten Ausführers“ durch das System des „Registrierten Ausführers“ ersetzt.

Dies teilt die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Internetseite mit.

Die Mitteilung bezieht sich auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission vom 27. April 2023 über den ab dem 1. Juli 2023 gültigen Ursprungsnachweis für Einfuhren von Waren mit Ursprung auf den Seychellen in die Europäische Union im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und südlichen Afrikas, die im Amtsblatt (EU) C 145 veröffentlicht wurde. Weitere Informationen...

Quellenangaben

Amtsblatt (EU) Nr. C 145

Warenverkehr mit den Seychellen

Deutsche Zollverwaltung

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

Webinar- und Seminartipps:

Ermächtigter Ausführer / Registrierter Ausführer

Nächster Termin:

  • am 10.07.2023 in München

Warenursprung und Präferenzen für Experten

Nächster Termin:

  • am 19.06.2023 und 20.06.2023 in München

Importverfahren für Fortgeschrittene

Nächster Termin:

  • am 23.06.2023 in München

Unterlagencodierungen Import – Ermittlung mit dem EZT-online

Nächster Termin:

  • am 05.09.2023 und 06.09.2023 MS Teams