Eine ATLAS-Meldung informiert über die Aufhebung der ATLAS-Infos 1189/14, 1303/14 und 3697/19.
Eine Zollanmeldung sowie eine vereinfachte Zollanmeldung muss zwingend die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG erforderlichen Angaben enthalten. Hierfür müssen seit dem ATLAS Release 9.1 die Funktionscodes FR1 (Einführer), FR2 (Erwerber) und FR3 (Fiskalvertreter) verwendet und die passende USt-IdNr. angegeben werden.
Bis zur Umstellung auf das ATLAS Release 9.1 wurden die Angaben über die Unterlagencodierungen Y040/Y041/Y042 angemeldet. Dies ist seitdem nicht mehr zulässig.
Hinweis: Die Codierung Y044 ist von dieser Umstellung ausgenommen und weiterhin zwingend anzumelden.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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