Die deutsche Zollverwaltung gibt auf Ihrer Homepage bekannt, dass die Zollbehörden in Ruanda Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 ausstellen, die nicht mit der auf der Internetseite der Generaldirektion TAXUD der Europäischen Kommission veröffentlichten Vorlage übereinstimmen.
Dennoch weisen diese Warenverkehrsbescheinigungen jedoch ausreichende Sicherheitsmerkmale auf und können somit anerkannt werden.
Darüber hinaus wird auf die EU-Leitlinien über die Anwendung der Bestimmungen über die technischen Anforderungen für den Druck verschiedener Präferenznachweise hingewiesen.
Link: Fachmeldungen des Zoll – WUP
Link: Ländergruppe MAR (AKP)
Quelle: Zoll – online
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