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Warenverkehr mit Ägypten

Die ägyptische Zollverwaltung erkennt Ursprungserklärungen auf der Rechnung und auf der Rechnung EUR-MED nur dann an, wenn von der Rechnung ausschließlichUrsprungswaren erfasst werden. Um Probleme bei solchen Mischsendungen (Waren mit und ohne präferenziellen Ursprung) zu vermeiden, sollten getrennte Rechnungen für Waren mit und ohne Ursprung ausgefertigt werden. 

Link:
Warenverkehr mit Ägypten

Quelle:
Zoll.de

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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