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Verordnung über Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen in Kraft

Zum 01.09.2018 ist die Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen (KrWaffUnbrUmgV) in Kraft getreten. Die Verordnung regelt den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen grundsätzlich neu. Dies teil das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website mit.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der BAFA-Website unter folgendem Link.

Beachten Sie in diesem Kontext auch das BAFA-Merkblatt zur

Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen

Das Merkblatt gibt Ihnen einen schnellen Überblick über den Inhalt der KrWaffUnbrUmgV sowie die damit verbun­dene Antragstellung beim BAFA.
 

Quellenangaben

Kriegswaffenkontrolle
Merkblatt zur Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen (KrWaffUnbrUmgV)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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