Die Fristen im Bereich Treibhausgasquote werden bis zum 15. Juni 2020 verlängert. Hintergrund sind die Einschränkungen, die sich aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus für das Verpflichtungsjahr 2019 ergeben.
Von der Fristverlängerung betroffen sind:
die Abgabe der Jahresquotenanmeldung
die Abgabe schriftlicher Mitteilungen Dritter nach § 37c Abs. 1 Satz 4 bis 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 6 der 36. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
der Abschluss von Quotenhandelsverträgen nach § 37a Abs. 6 und 7 BImSchG
Quellenangaben
Informationen zu den Auswirkungen der Coronakrise
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Verbote und Beschränkungen beim Im- und Export von Chemikalien und Mischungen
Grundlagenwissen zur Einfuhr und Ausfuhr von Chemikalien
Nächste Termine:
- 26.05.2020 in München
- 08.06.2020 in Münster
- 18.08.2020 in Hamburg