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Verlängerung von Fristen im Bereich Treibhausgasquote

Die Fristen im Bereich Treibhausgasquote werden bis zum 15. Juni 2020 verlängert. Hintergrund sind die Einschränkungen, die sich aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus für das Verpflichtungsjahr 2019 ergeben.

Von der Fristverlängerung betroffen sind:

die Abgabe der Jahresquotenanmeldung

die Abgabe schriftlicher Mitteilungen Dritter nach § 37c Abs. 1 Satz 4 bis 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 6 der 36. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)

der Abschluss von Quotenhandelsverträgen nach § 37a Abs. 6 und 7 BImSchG

Quellenangaben

Informationen zu den Auswirkungen der Coronakrise

Deutsche Zollverwaltung

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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  • 26.05.2020 in München
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