Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) verpflichtet alle, die Umgang mit Kriegswaffen haben, dem BAFA halbjährlich die Bestände und Bestandsveränderungen der Kriegswaffen zu melden.
Ab dem 1. April 2020 führt das BAFA das elektronische Kriegswaffenbuch ein. Hiermit wird die bisherige Meldung in Papierform durch ein elektronisches Verfahren abgelöst.
Mit Änderung der 2. Durchführungsverordnung (DVO) zum KrWaffKontrG wird die rechtliche Grundlage hierfür geschaffen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der BAFA-Website.
Quellenangaben
Änderung der 2. Durchführungsverordnung zum Kriegswaffenkontrollgesetz in Kraft getreten
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
Rechtsgrundlagen und Neuerungen
Nächste Termine:
- 27.10.2020 in München
- 09.12.2020 in München