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KrWaffKontrG: Elektronisches Kriegswaffenbuch ab 01.04.2020

Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) verpflichtet alle, die Umgang mit Kriegswaffen haben, dem BAFA halbjährlich die Bestände und Bestandsveränderungen der Kriegswaffen zu melden.

Ab dem 1. April 2020 führt das BAFA das elektronische Kriegswaffenbuch ein. Hiermit wird die bisherige Meldung in Papierform durch ein elektronisches Verfahren abgelöst.

Mit Änderung der 2. Durchführungsverordnung (DVO) zum KrWaffKontrG wird die rechtliche Grundlage hierfür geschaffen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der BAFA-Website.

Quellenangaben

Änderung der 2. Durchführungsverordnung zum Kriegswaffenkontrollgesetz in Kraft getreten

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
Rechtsgrundlagen und Neuerungen

Nächste Termine:

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  • 09.12.2020 in München