Die Europäische Kommission hebt die Lieferbeschränkungen für mehrere Länder, insbesondere die EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz), auf. Damit sind EU-Exporte von medizinischer Schutzausrüstung in den genannten Länderkreis ohne weitere Genehmigung erlaubt.
Detaillierte Informationen können Sie den aktualisierten Infos auf der BAFA-Website sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2020/426 vom 19. März 2020 entnehmen.
Quellenangaben
Durchführungsverordnung (EU) 2020/426
Export von medizinischer Schutzausrüstung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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