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Export von medizinischer Schutzausrüstung in EFTA-Staaten

Die Europäische Kommission hebt die Lieferbeschränkungen für mehrere Länder, insbesondere die EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz), auf. Damit sind EU-Exporte von medizinischer Schutzausrüstung in den genannten Länderkreis ohne weitere Genehmigung erlaubt.

Detaillierte Informationen können Sie den aktualisierten Infos auf der BAFA-Website sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2020/426 vom 19. März 2020 entnehmen.

Quellenangaben

Durchführungsverordnung (EU) 2020/426

Export von medizinischer Schutzausrüstung

EUR-Lex

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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