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Ausnahmezulassungen für Händedesinfektionsmittel

Bislang hat die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) zwei Allgemeinverfügungen und damit Ausnahmezulassungen für Händedesinfektionsmittel erlassen.
Die BfC hat häufig gestellte Fragen und Antworten zur Umsetzung der zwei Allgemeinverfügungen vom 04.03.20 und 20.03.20 zusammengestellt.

Quellenangaben

Ausnahmezulassungen für Händedesinfektionsmittel

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Erweiterung der allgemeinen alkoholsteuerrechtlichen Ausnahmeerlaubnis zur Herstellung von Desinfektionsmitteln

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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