Bislang hat die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) zwei Allgemeinverfügungen und damit Ausnahmezulassungen für Händedesinfektionsmittel erlassen.
Die BfC hat häufig gestellte Fragen und Antworten zur Umsetzung der zwei Allgemeinverfügungen vom 04.03.20 und 20.03.20 zusammengestellt.
Quellenangaben
Ausnahmezulassungen für Händedesinfektionsmittel
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Erweiterung der allgemeinen alkoholsteuerrechtlichen Ausnahmeerlaubnis zur Herstellung von Desinfektionsmitteln
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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