Die Umsetzung der Änderungen der Güteranhänge zur EG-Dual-Use-Verordnung wurde mit heutigem Datum im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am Samstag den 15.12.2018 in Kraft. Nach dem Wortlaut der Verordnung gilt:
Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates wird wie folgt geändert:
1. Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
2. Die Anhänge IIa bis IIg erhalten die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.
3. Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Quellenangaben
Delegierte Verordnung 2018/1922
EUR-Lex
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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