Der Europäische Rat (Artikel 50) hat am 13. Dezember 2018 Schlussfolgerungen zum Brexit angenommen.
In diesen Schlussfolgerungen bekräftigt der Europäische Rat sein Vorhaben, eine enge Partnerschaft mit Großbritannien aufbauen zu wollen. Jedoch werde der ausgehandelte Vertrag nicht zur Nachverhandlung gestellt, wie es in dem Dokument heißt.
Weiterhin wird der sogenannte Backstop thematisiert.
„Der Europäische Rat betont, dass der Backstop als Versicherungspolice gedacht ist, um eine harte Grenze auf der Insel Irland zu verhindern und die Integrität des Binnenmarkts zu gewährleisten. Die Union ist fest entschlossen, zügig auf eine Folgevereinbarung hinzuarbeiten, die bis zum 31. Dezember 2020 alternative Regelungen vorsieht, so dass der Backstop nicht ausgelöst werden muss“, sagt EU-Ratspräsident Donald Tusk.
Quellenangaben
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
Europäischer Rat
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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