Mit dem ATLAS-Release 8.9 ist es der Zollstelle im Verfahren EAS möglich, dem Sender einer ESumA und ggf. dem Verbringer eine Kontrollmaßnahme mittels der Nachricht „Vorzeitige Bekanntgabe einer Maßnahme“ (E_AIV_NOT) mitzuteilen. Damit die E_AIV_NOT in jedem Fall elektronisch an die Beteiligten zugestellt werden kann, wurde festgelegt, dass ein Teilnehmer bei der Anmeldung der Nachrichtengruppe „SVM“ immer auch die Nachrichtengruppe „ENI“ anmelden muss.
Weitere Informationen hierzu können Sie der ATLAS-Info 5378/18 des Informationstechnikzentrum Bund entnehmen.
Quellenangaben
ATLAS-Info 5378/18
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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